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Die Leistungen und Anforderungen an einen Gutachter / Sachverständigen sind sehr unterschiedlich. Nachfolgend eine kleine Unterteilung dazu mit den Möglichkeiten, wie ich auch für Sie tätig werden kann:
Gerichtlicher Sachverständiger
Der gerichtliche Sachverständige wird vom Gericht / Richter bestimmt, sofern die Parteien sich nicht auf eine Person einigen.
Der Sachverständige ist "Gehilfe des Gerichts" und wird quasi auch als "Auge des Richters" und als "technischer Berater und Fachmann" gesehen und gewürdigt.
Privater Sachverständiger
Der private Sachverständige wird vom Bauherrn, Privatmann, Unternehmen oder einer Behörde beauftragt und soll für den Auftraggeber Feststellungen treffen, Leistungen prüfen, Beweise sichern und dokumentieren, Klärung herbei führen und natürlich fachlich und technisch beratend tätig werden.
Schiedsgutachter / Schiedsrichter
Der Sachverständige als Schiedsgutachter oder Schiedsrichter ist eine Besonderheit, bei der die Parteien sich, ohne ein Gericht, auf eine Person einigen und sich dem Urteil und den Feststellungen dieser "Schiedsperson" unterwerfen.
Alternative Streitschlichtung
Die private Einschaltung eines Fachmannes (Sachverständigen) wird sehr häufig genutzt - besonders wenn man noch miteinander reden kann und nicht den z.T. langen und kostspieligen Weg über das Gericht gehen will.
Ausser dem Einsatz / der Beauftragung als Schiedsgutachter / Schiedsrichter kommt hier häufig auch der Sachverständige als Mediator oder Adjudikator auf dem Gebiet der "alternativen Streitschlichtung" in Betracht.
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